der Sommer hat momentan diesen Namen wirklich verdient! Nächste Woche starten die hessischen Ferien. Allen Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), die verreisen, wünschen wir eine schöne Urlaubszeit. Vorher versorgen wir Sie noch schnell mit den aktuellen News für Ihre Praxis.
SaN-Projekt sucht Partnerpraxen
Unser SaN-Projekt (Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung) entlastet Notaufnahmen von Patientinnen und Patienten mit leichteren Beschwerden, die ambulant versorgt werden können. In den Regionen Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis sowie im Landkreis Gießen können Sie jetzt mitmachen. Wir brauchen Ihre Praxis als Partner! Wie Sie es werden, lesen Sie in unserem Flyer.
Rückwirkend Zuschläge bekommen! Vom16. April 2026 und befristet bis zum 31. Dezember 2026 erhalten Ärztinnen und Ärzte die Zuschläge nach den GOP 31950 bis 31997 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Die KVH setzt diese automatisch bei der Abrechnung von ambulanten Operationen mit OPS-Kodes der Hybrid-DRG bei Kindern und Jugendlichen zu.
Welche Fachgruppen dürfen Blutreinigungsverfahren im Rahmen des EBM abrechnen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Alle Informationen zu den abrechnungsfähigen Leistungen sowie zugehörigen Kostenpauschalen haben wir auf einer Themenseite für Sie zusammengefasst.
Vom 29. Juni bis zum 7. August 2026 sind in Hessen Sommerferien. Für viele KVH-Mitglieder bedeutet das: Urlaubszeit, Praxis zu. Haben Sie schon an alles gedacht? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer Praxisvertretung, mit hilfreichem Wissen zur Vertretungsregelung oder auch mit Texten für den Praxis-Anrufbeantworter.
Wer sind die Menschen hinter der 116117? In persönlichen Statements zeigen Mitarbeitende der KVH vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2026, was ihre Arbeit ausmacht. Die Aktion soll die vielfältigen Beratungleistungen der 116117 sichtbar machen und läuft auf Instagram, LinkedIn und Facebook.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt gerade wieder vor extremer Wärmebelastung in Hessen. Ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen sollten sich besonders schützen, ebenso Eltern ihre jüngeren Kinder. Klären Sie Ihre Patientinnen und Patienten auf! Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dazu ein Plakat herausgegeben.
Die Auf den PUNKT.-Ausgabe 3/2026 beschäftigt sich mit dem Titelthema „Sicher verordnen: Wissen, das schützt“. Lesen Sie darin, wie Sie sich im komplexen System von Verordnungen, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Beratung sicher bewegen und den Überblick behalten können.