die Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen und die damit verbundene Absenkung der Honorare in der Psychotherapie sind das große Thema im April. Wir haben aber noch weitere Informationen für Sie.
KVH verurteilt Honorarkürzungen
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Honorare für Psychotherapeutinnen und -therapeuten um 4,5 Prozent gekürzt. Dies hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) in ihrer Resolution mit Nachdruck verurteilt und nennt die Kürzung „ein völlig falsches Signal“.
Gemeinsam mit tausenden Menschen bundesweit demonstrierte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen die Sparpläne in der ambulanten Psychotherapie. Die KBV sieht den Beschluss als rechtswidrig an und hat eine Klage dagegen eingereicht.
Seit dem 1. April 2026 erhalten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 4,5 Prozent weniger Vergütung für Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 30932, 30933, 35151, 35152, 35173 bis 35179 und den GOP des Abschnitts 35.2 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie können seit dem 1. April 2026 Leistungen aus dem EBM abrechnen. Dazu gehören unter anderem die GOP aus Kapitel 23 und die psychotherapeutischen Grundpauschalen. Welche Leistungen des EBM kann die Fachgruppe bei der Abrechnung noch geltend machen?
Es gibt auch noch gute Nachrichten: Die Strukturzuschläge zu psychotherapeutischen Einzeltherapien, Gruppentherapien und Sprechstunden beziehungsweise Akutbehandlungen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2026 höher bewertet. Die Strukturzuschläge setzt die KVH bei der Abrechnung automatisch zu.
Wir haben unseren FAQ-Katalog zur Psychotherapie aktualisiert. Neu aufgenommen ist eine Übersicht der rechtlichen Grundlagen für die Psychotherapie-Abrechnung. So haben Sie alle Rechtsquellen auf einen Blick und können über einen Link direkt dorthin gelangen.
Kennen Sie die Testabrechnung der KVH? Mit ihr können Sie ihre Abrechnung probeweise mit dem KVH-Regelwerk abgleichen und so fast alle Auffälligkeiten vor der Echtabrechnung beseitigen. Wir bieten Ihnen jetzt Schulungen an, in denen Sie lernen, die Testabrechnung effektiv zu nutzen. Sie können sich dazu über das Veranstaltungsportal der KVH anmelden.