Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
Guten Tag Vorname Nachname,
wir wünschen allen Mitgliedern und ihren Praxisteams frohe Feiertage und ruhige Dienste, wenn Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen den Rücken zwischen den Jahren frei halten! Hier kommen unsere letzten News für 2025.
Neue VV-Spitze für die KVH
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat eine neue Spitze gewählt. Neuer Vorsitzender ist ab 1. Januar 2026 Michael Thomas Knoll (Foto), Hausarzt aus Lich. Jan Henniger, Chirurg aus Frankfurt, ist neuer stellvertretender Vorsitzender. Der bisherige Vorsitzende der VV, Dr. Klaus-Wolfgang Richter, legt sein Amt zum 31. Dezember 2025 nach 13 Jahren nieder.
In Hessen sind vom 22. Dezember 2025 bis zum 10. Januar 2026 Weihnachtsferien. Wenn Sie Ihre Praxis wegen Urlaubs schließen, müssen Sie Ihre Vertretung regeln. Die KVH unterstützt Sie bei der Vertretersuche und hilft mit Informationen sowie Mustertexten für Ihren Anrufbeantworter.
Zum 1. Januar 2026 wird der Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in der Version 2026 angepasst. Dazu werden neue OPS-Kodes aufgenommen, OPS-Kodes gestrichen sowie Anpassungen der Präambel des Anhang 2 vorgenommen.
Am 1. Januar 2026 treten neue Beschlüsse und Anlagen des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses in Kraft. Sie sind befristet für das Jahr 2026 und lösen die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung ab. Praxen können 2026 neu 69 Hybrid-DRG abrechnen. Einen Überblick haben wir auf unserer Website zusammengefasst.
Die Terminservicestelle (TSS) unterstützt gesetzlich Versicherte in Hessen bei der Suche nach einem Termin in einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis. Dafür braucht sie Ihre freien Termine! Die Abrechnung von TSS-Behandlungsfällen erfolgt extrabudgetär. Praxen erhalten zudem Honorarzuschläge, gestaffelt nach Wartezeit.
Ab 1. Januar 2026 gilt die neue Version von Muster 9 bei Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes. Gynäkologinnen und Gynäkologen müssen diese dann verwenden. Die Übergangsbescheinigung kann nur noch bis 31. Dezember 2025 genutzt werden.
Der Hausarztvermittlungsfall (HAFA) ist seit einiger Zeit Teil des Versorgungsalltags. Seit Mai 2024 fördert das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) das Projekt zur Evaluation der Implementierung der Neuregelung zur hausarztvermittelten Überweisung. Helfen Sie mit, HAFA für die Zukunft besser aufzustellen!