das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir melden uns mit den letzten Neuigkeiten für 2025. Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachtsfeiertage und, wenn Sie im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) die Stellung halten: angenehme Dienste!
Neuer eHBA: vor ÄBD-Dienst aktivieren lassen!
Ihren neuen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) mit ECC-Zertifikat müssen Sie vor Ihrem ersten Dienst im Praxisverwaltungssystem (PVS) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) durch die eHBA-Hotline aktivieren und zuordnen lassen. Das geht ab sofort, auch wenn Sie erst im nächsten Jahr Dienste machen.
So sieht es oft aus an den Feiertagen: Ihr Dienst ist zu Ende, aber das Wartezimmer ist noch voll. Wenn der Zeitraum nicht ausreicht, um alle Patientinnen und Patienten zu versorgen und der ÄBD-Dienst dadurch länger dauert, melden Sie Ihre Änderungen unbedingt und direkt an. Dann werden Ihre abgerechneten Leistungen voll berücksichtigt.
Wenn Sie zum ersten Mal in einem ÄBD-Bezirk arbeiten, wird Ihre Abrechnungsdatei vom medizinischen Fachpersonal der KVH nur übermittelt, wenn Sie die Abrechnungsunterstützung beauftragen. Reichen Sie daher das Formular rechtzeitig ein, auch für den Einsatz aus dem überregionalen Hintergrundbereitschaftsdienst (üHGD) .
Seit dem 2. Dezember 2025 befindet sich die ÄBD-Zentrale Büdingen-Nidda-Schotten am Kreiskrankenhaus in Schotten. Der alte Standort in Nidda wurde geschlossen. Patientinnen und Patienten haben jetzt den entscheidenden Vorteil, dass der ÄBD direkt am Krankenhaus mit Notaufnahme angesiedelt ist.
Gut gerüstet für die Dienste im ÄBD: Das Fortbildungsprogramm 2026 der KVH enthält passgenaue Fortbildungen für Ihre persönliche, aber auch fachliche Weiterentwicklung. Für den ÄBD bieten wir schon im Februar die Seminare „Organisatorische Vorbereitung“ oder „Diagnose, Therapie, Verordnung und deren Dokumentation“ an – zum Kennenlernen oder Auffrischen.
Das neue Jahr startet gleich mit einem Brückentag am Freitag, dem 2. Januar 2026. Zu den Dienstzeiten des ÄBD können Arztpraxen schließen und mit unseren Mustertexten für Anrufbeantworter auf den ÄBD verweisen. ÄBD-Ärztinnen und -Ärzte können im Dienst eine Gebührenordnungsposition (GOP) für die Notfallpauschalen abrechnen.