das Jahr geht langsam in den Endspurt, der erste Schnee ist auch schon gefallen. Bevor die Adventszeit beginnt, haben wir noch wichtige Neuigkeiten für Sie.
TI-Umstellung: Frist verlängert
Die gematik hat die Frist zur Umstellung in der Telematikinfrastruktur (TI) wegen der Lieferprobleme der Hersteller verlängert. Heilberufsausweise und SMC-B-Karten mit RSA-Verschlüsselung können noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden. Ältere Konnektoren müssen Praxen jedoch bis zum 31. Dezember 2025 austauschen!
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Abrechnung, wenn Sie den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einer Patientin oder eines Patienten aktualisieren. Ab dann gilt die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01643.
Rückwirkend zum 1. Oktober 2025 können Praxen die Kostenpauschale nach der GOP 40128 neu abrechnen, wenn sie nach einer Videosprechstunde eine Überweisung oder Krankenhauseinweisung per Post versenden. Dies gilt, bis der Versand elektronisch möglich ist.
Das neue, über 100 Seiten starke Fortbildungsprogramm der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) für 2026 ist da. Schauen Sie in unsere Angebote: von Workshops, Kursen oder Vorträgen zu Ihren Praxisthemen bis hin zu neuen Formaten und Konzepten! Alle Infos finden Sie auch in unserem Online-Veranstaltungsportal.
Sie brauchen noch Formulare? Zwischen dem 23. Dezember 2025 und dem 2. Januar 2026 macht unser Dienstleister Rieco Weihnachtspause und versendet keine Formulare. Denken Sie daher rechtzeitig an Ihre Bestellung bis zum 23. Dezember 2025, 10 Uhr! Stellen Sie gegebenenfalls sicher, dass auch jemand das Paket in der Praxis annehmen kann.
Das Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) ist neu gestartet. Künftig verantworten dieses gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) und das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi). Wie geht es jetzt weiter?
Sie sind Hausärztin oder Hausarzt? Wir bitten Sie, eine Umfrage zum zukünftigen Einsatz blutbasierter Biomarker der Alzheimer-Demenz in der hausärztlichen Versorgung zu unterstützen. Diese wird durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert.