das Jahr neigt sich bereits dem Ende zu. Der Herbst bringt noch einmal viele Neuigkeiten für die Psychotherapie-Praxen, und wir werfen auch schon einen Blick ins neue Jahr.
TI-Umstellung: Frist verlängert
Die gematik hat die Frist zur Umstellung in der Telematikinfrastruktur (TI) wegen der Lieferprobleme der Hersteller verlängert. Heilberufsausweise und SMC-B-Karten mit RSA-Verschlüsselung können noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden. Ältere Konnektoren müssen Praxen jedoch bis zum 31. Dezember 2025 austauschen!
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Regelungen zur Suchtmittelfreiheit als Voraussetzung für eine ambulante Psychotherapie in der Psychotherapie-Richtlinie angepasst. Die Behandlungsmöglichkeiten in der Psychotherapie für Patientinnen und Patienten mit Suchterkrankungen wurden erweitert. Praxen können die neuen Regelungen seit dem 11. November 2025 anwenden.
Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Rückwirkend zum 1. April 2025 können Sie bis zu 50 Prozent der Behandlungsfälle im Quartal in der Praxis ausschließlich per Videosprechstunde erbringen und abrechnen. Der Bewertungsausschuss (BA) hat die zuvor eingeführte Differenzierung bei der Obergrenze zwischen in der Praxis bekannten und unbekannten Patientinnen oder Patienten aufgehoben. Wie kennzeichnen Sie solche Fälle?
Das neue, über 100 Seiten starke Fortbildungsprogramm der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) für 2026 ist da! Schauen Sie in unsere Angebote: von Workshops, Kursen oder Vorträgen zu Ihren Praxisthemen bis hin zu neuen Formaten und Konzepten. Alle Infos finden Sie auch in unserem Online-Veranstaltungsportal.
Alles ist neu: Der Schritt in die eigene Praxis ist für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Herausforderung. Die KVH fasst in ihrem aktualisierten Niederlassungsfahrplan alles Wissenswerte zusammen, beantwortet offene Fragen und möchte Niederlassungsinteressierte in ihrer Entscheidung bestärken.
Ab Januar 2026 gilt ein größerer Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten beim Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA). Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen dann keine Dokumente in die ePA einstellen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen.