die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht voran, auch im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). In unseren Neuigkeiten erfahren Sie, was sich in Kürze für Sie ändert.
ePA wird Pflicht
Mit dem Digital-Gesetz erhalten alle gesetzlich Versicherten seit 15. Januar 2025 die elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie nicht widersprochen haben. Jede Krankenkasse stellt dafür eine App bereit, über die Patientinnen und Patienten ihre Daten einsehen und verwalten können. Zum 1. Oktober wird die ePA zur Pflicht, auch im ÄBD. Was bedeutet das für Sie?
Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI), die ausschließlich RSA-Zertifikate enthalten, werden zum 1. Januar 2026 ungültig und müssen durch solche mit der neuen Verschlüsselungsart ECC ersetzt werden. Prüfen Sie daher rechtzeitig das Ablaufdatum Ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA).
Denken Sie bei der nächsten Abrechnung daran: Die elektronische Quartalserklärung (eQE) der KVH steht inzwischen auch Ärztinnen und Ärzten im ÄBD zur Verfügung und hat die Papierform abgelöst. Sie können von überall mit Ihrem Smartphone, Tablet oder PC schnell auf die eQE zugreifen und sie bearbeiten.
Die Auf den PUNKT-Ausgabe 3-2025 beschäftigt sich in ihrem Titelthema mit "Best Practices für Personalarbeit“ . Lesen Sie darin unter anderem, wie Sie gut netzwerken sowie wie es gelingt, dass die Chemie im Team stimmt und alle motiviert Hand in Hand arbeiten. Weitere Themen sind Geburten in Hessen und der neue Online-Qualitätszirkel der KVH.
Das Sana Klinikum in Offenbach hat seit dem 1. April 2025 einen gemeinsamen Akut- und Notfalltresen, über den ÄBD und Klinikum Patientinnen und Patienten besser in den richtigen Versorgungssektor steuern können. Im Bild Geschäftsführer Philipp Schlerkmann (Sana Klinikum Offenbach), Gesundheitsministerin Diana Stolz, der stellvertretende KV-Vorstand Armin Beck und Chefarzt Dr. Christian Pietsch vom Sana Klinikum Offenbach (v.l.n.r) bei der Pressekonferenz zur Eröffnung.
Wie erfolgreich Gemeinsame Tresen sind, zeigt der erste in Hessen am Höchster Klinikum, der 2017 als Modellprojekt startete. Er setzte bundesweit bei der Patientensteuerung in der Notfallversorgung Maßstäbe. Nun zeigen neue Zahlen: Durch eine gemeinsame Ersteinschätzung, die seit Ende 2022 durch eine standardisierte, medizinische Ersteinschätzung unterstützt wird, konnten die Fallzahlen, die an die Notaufnahme übergeben wurden, halbiert werden.
Aggressives Verhalten gegenüber Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischem Personal kommt immer häufiger vor. Aussagekräftige Zahlen dazu liegen in Hessen jedoch bisher nicht vor. Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) möchte fundierte Fakten schaffen. Auf ihrer Website steht dazu ein Meldebogen bereit. Die Auswertung erfolgt anonym.