der Frühling und das zweite Quartal 2025 stehen vor der Tür. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat Neues zur Abrechnung und attraktive Veranstaltungen für Sie im Gepäck.
Quartalserklärung goes digital
Die Übermittlungsphase der Quartalsabrechnung für das erste Quartal 2025 ist gestartet. Die Quartalserklärung geben Mitglieder der KVH ab sofort ganz einfach elektronisch ab: über das SafeNet-Portal* oder den mitgliedergeschützten Bereich der Homepage. Das geht per Smartphone, Tablet oder PC. Die Papierversion hat endgültig ausgedient.
Ab 1. April 2025 können Fachärztinnen und -ärzte für Strahlentherapie sowie Urologie die Zweitmeinung bei Eingriffen lokal begrenzter und nicht metastasierter Prostatakarzinome abrechnen.
„Gemeinsam Versorgung stärken“ ist das Motto der KVH-Veranstaltungreihe zur Stärkung der regionalen ambulanten Versorgung. Ärztinnen und Ärzte, ÄiW, sowie Niederlassungsinteressierte erwarten spannende Impulsvorträge, Workshops, Gespräche und die Chance, sich vor Ort zu vernetzen: am 14. Mai 2025 im Landkreis Bergstraße und am 11. Juni im Landkreis-Limburg-Weilburg.
Bei der Nachwuchsförderung hat die KVH auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) im Blick. Im Doc’s Camp begleitet die KVH die ÄiW auf dem Weg in die ambulante Versorgung und unterstützt sie bei der Planung der eigenen Praxis. An zwei Wochenenden geht es ganz konkret um die Niederlassung. Von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassung. Für ÄiW ist das Doc´s Camp kostenfrei.
Die KVH hat am 15. März 2025 eine Änderung der Richtlinie zur Genehmigung der Beschäftigung von Ärzten und Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie Ausbildungsassistenten beschlossen. Seitdem darf der Antrag auf Genehmigung für Assistentinnen und Assistenten frühestens sechs Monate vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden. Zudem ist nun das Antragsverfahren bei Verbund- und Delegationsweiterbildungen geregelt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben das Muster 52 „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“ überarbeitet. In der neuen Version fokussieren sich die Informationen auf Daten, die die Arbeitsunfähigkeit auslösen. Die neue Fassung tritt zum 1. April 2025 mit Stichtagsregelung in Kraft. Praxen müssen ältere Versionen vernichten.
Die KVH fördert erneut die Teilnahme ihrer Mitglieder am Notdienst-Seminar der Heidelberger Medizinakademie, das diesmal vom 23. bis 25. Mai 2025 in Neu-Isenburg angeboten wird.