noch sind Sommerferien in Hessen. Egal, ob vor oder nach Ihrem Urlaub: Wir versorgen Sie mit frischen Neuigkeiten zur Psychotherapie.
Kindeswohlgefährdung
Einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung können auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an das Jugendamt melden und dafür Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Grundlage für die Abrechnung ist die neue hessische Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz. Was müssen Sie beachten?
Seit dem 1. Juli 2024 können Sie auch Kinder und Jugendliche in der Systemischen Therapie behandeln. Damit steht diese nicht mehr ausschließlich Erwachsenen zur Verfügung. Welche Regelungen gelten bei der Abrechnung?
Seit dem 19. Juni 2024 können Sie Erwachsene mit posttraumatischer Belastungsstörung bei der Systemischen Therapie mit der EMDR-Methode („Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing“) behandeln.
Die Fachpsychotherapeuten sind zum 1. Juli 2024 in den EBM aufgenommen worden. Sie können jetzt psychotherapeutische Leistungen nach dem EBM abrechnen.
Wenn Sie in Ihrer Praxis digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit ihrer Praxissoftware verordnen, müssen Sie dafür spätestens ab 1. Oktober 2024 ein zertifiziertes Produkt verwenden.
Das Muster 12 (Verordnung häuslicher Krankenpflege) wurde aktualisiert. Die neue Version gilt seit dem 1. Juli 2024. Praxen dürfen ältere Versionen nicht mehr verwenden.