schon ist wieder das erste halbe Jahr vorbei und die hessischen Sommerferien stehen vor der Tür. Wir versorgen Sie vorher noch mit frischen News für Ihre Praxis.
Urlaub in Sicht?
Am 15. Juli beginnen in Hessen die großen Ferien und das heißt oft: Praxis geschlossen. Haben Sie Ihre Vertretung rechtzeitig organisiert? Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt Sie mit Infos zu den To Dos bei Ihrer Abwesenheit, Hilfe bei der Vertretungssuche und praktischen Textbausteinen für Ihren Anrufbeantworter.
Prä- und postoperative Leistungen bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Verordnung können Praxen jetzt über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Was hat sich noch geändert?
Ab dem 1. Juli 2024 können Ärztinnen und Ärzte, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren im Rahmen des Programms untersuchen und dafür Leistungen abrechnen.
Das Gesundheitsnetzwerk Rhein-Main lädt am 24. Juni zu einer Veranstaltung zu den Reformplänen des Gesundheitsministers ein. Mit dabei ist Frank Dastych, der Vorstandsvorsitzende der KVH.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben das Muster 12 zum 1. Juli 2024 überarbeitet und die sogenannte Blankoverordnung für Pflegekräfte umgesetzt. Daher wurde auf dem Muster eine neue Spalte eingefügt.
Die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) wird zum 1. Juli 2024 angepasst. Das Muster 21 steht dann im Format DIN-A-5 zur Verfügung. Zudem gibt es noch weitere Änderungen und Ergänzungen.