Pressekonferenz: KVH-Vorstände, Ministerin Stolz und Vertreter des Klinikums Darmstadt
Guten Tag Vorname Nachname,
die Zeichen stehen auf Frühling und die Osterferien sind schon nah. Vorher versorgen wir Sie aber noch mit frischen News aus der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).
„Gemeinsamer Tresen“
Die KVH hat mit dem Klinikum Darmstadt im Beisein von Sozialministerin Diana Stolz das Erfolgsmodell zur besseren Steuerung von Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme vorgestellt.
Zum 1. Januar 2024 ist die Verordnung zu einer speziellen sektorenübergreifenden Vergütung (Hybrid-DRG-V) in Kraft getreten. Ärztinnen und Ärzte rechnen diese für das 1. Quartal 2024 mit der KVH über Pseudo-Gebührenordnungspositionen (GOP) mit der Quartalsabrechnung ab.
Sie haben Fragen zur Abrechnung der Hausarztvermittlung und der Terminvermittlung nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)? Wegen der hohen Nachfrage bietet die KVH neue Termine für ihr Online-Seminar an.
Das war eine schwere Geburt: Der Honorarvertrag 2023 ist unterschrieben. Nachdem sich KVH und Krankenkassen nicht einigen konnten, wurde das Schiedsamtes angerufen.
Die KVH fördert die Teilnahme an einem Notdienstseminar für hessische Vertragsärztinnnen und -ärzte sowie Nichtvertragsärztinnen und -ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD). Für 100 Plätze übernimmt die KVH die Hälfte der Kosten. Die Fördergelder werden an diejenigen, die die genannten Bedingungen erfüllen, in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Ab 1. April 2024 veranlassen Praxen in-vitro-diagnostische Untersuchungen nur noch auf Muster 10. Die neue Version versendet die Firma Rieco an Mitglieder ab dem 2. April 2024. Alte Bestände des Musters 10 dürfen aufgebraucht werden. Was ist dabei zu beachten?
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) befragt auch dieses Jahr Praxen der vertragsärztlichen Versorgung zu ihrer wirtschaflichen Entwicklung. Der Vorstand der KVH bittet Sie daran teilzunehmen, wenn Sie für das Praxis-Panel angeschrieben wurden.