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Liebes Mitglied,
das Jahr 2023 war ereignisreich und herausfordernd, aber jetzt ist es auf der Zielgeraden. Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr!
Arztpraxen protestieren „zwischen den Jahren“
Der Protest der Arztpraxen gegen die derzeitige Politik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht weiter. Verschiedene Berufsverbände haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu Praxisschließungen an den Brückentagen zwischen Weihnachten und Silvester 2023 aufgerufen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt die Praxisschließungen mit der Öffnung der Zentralen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD).
Die KVH bietet vom 23. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 erneut eine Videosprechstunde im pädiatrischen Bereitschaftsdienst (PBD) an. Eltern, die den zusätzlichen Service für akut erkrankte Kinder und Jugendliche Anspruch nehmen möchten, können täglich zwischen 9 Uhr und 19 Uhr über die Hotline einen Termin vereinbaren. Die behandelnden Kinderärztinnen und -ärzte stellen bei Bedarf erstmals auch elektronische Rezepte (eRezepte) aus.
Zum 1. Januar 2024 wird der Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2024 angepasst. Dazu werden neue OPS-Kodes aufgenommen, OPS-Kodes gestrichen sowie redaktionelle Anpassungen an bestehenden OPS-Kodes vorgenommen. Was ändert sich für Ihre Praxis?
Schmerztherapeutinnen und -therapeuten können ab dem 1. Januar 2024 die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „somnio“ und „Vivira“ verordnen und nach den neuen GOP 30780 und 30781 abrechnen. „Vivira“ unterstützt Patientinnen und Patienten bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule und „somnio“ bei Ein- und Durchschlafstörungen.
Bei Terminvermittlungen durch die Terminservicestelle (TSS) und die Hausarztvermittlung gehört die Abrechnung für Praxen inzwischen zum täglichen Geschäft. Unsere neue Themenseite dazu bietet unseren Mitgliedern kompakte Informationen, Tipps und hilfreiche Beispiele. Außerdem stehen die Termine 2024 für unser Online-Seminar fest.
Ab Januar 2024 gehört das eRezept zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), die für Praxen Pflicht sind. Der elektronische Arztbrief (eArztbrief) folgt zum März 2024. Fehlen eRezept und/oder eArztbrief, verringert sich die TI-Pauschale oder fällt ganz weg.
Zwei Wochenenden geballtes Wissen: Es geht ganz konkret um die Niederlassung. Von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassung. Bei der Nachwuchsförderung hat die KVH auch die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) im Blick. Im Doc’s Camp begleiten unsere Expertinnen und Experten die ÄiW auf dem Weg in die ambulante Versorgung und unterstützen sie bei der Planung der eigenen Praxis. Die neuen Termine für 2024 stehen fest!