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Liebes Mitglied,
ein letztes Mal in diesem Jahr versorgen wir Sie mit Neuigkeiten rund um den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD). Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage und angenehme Dienste im ÄBD. Kommen Sie gut ins neue Jahr!
Brückentage 2023
Ärztinnen und Ärzte, die Ihre Praxis zwischen dem 22. Dezember 2023 ab 14 Uhr und dem 2. Januar 2024 bis 7 Uhr schließen möchten, können auf ihrem Anrufbeantworter auf den ÄBD verweisen. Mustertexte dafür finden Sie auf unserer Homepage. Und: Wann ÄBD-Ärztinnen und -Ärzte die Notfallpauschale nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01210 und 01212 abrechnen können.
Einige ÄBD-Zentralen haben an den Feiertagen und zwischen den Jahren geänderte Öffnungszeiten. Bei uns finden Sie alle aktuellen Öffnungszeiten der hessischen ÄBD-Zentralen auf einen Blick.
Lesen Sie in der Ausgabe 5-2023 mit dem Titelthema „Blackbox Krankenhausreform“ alles zur Mammutaufgabe Reform der Kliniklandschaft in Deutschland und was der KVH-Vorstand über die Vorhaben denkt. Zudem gibt es Tipps, wie Sie Apps auf Rezept abrechnen und im Service-Teil alle wichtigen EBM-Änderungen seit 1. Oktober 2023.
Sie haben eine Patientin oder einen Patienten telefonisch beraten? Dann müssen Sie die Beratung über die KVH abrechnen. Ansonsten kann die Stundenpauschale zurückgefordert werden. Gehen Sie auf Nummer sicher und informieren Sie sich in unserem Abrechnungsletter für den ÄBD, was Sie bei der Abrechnung unbedingt beachten sollten.
Das Fortbildungsprogramm 2023 der KVH ist da und bietet Ihnen passgenaue Fortbildungsangebote für Ihre fachliche, aber auch persönliche Weiterentwicklung. Das gilt auch für Ihre Mitarbeit im ÄBD. Erfahren Sie am 13. März 2024 zum Beispiel mehr zu Diagnose, Therapie, Verordnung und deren Dokumentation.
Kalte Temperaturen und Feiertage sorgen für volle Wartezimmer im ÄBD. Ihr Dienst dauert deshalb länger? Dann bitte unbedingt innerhalb von drei Tagen bei uns melden! Denn außerhalb der Dienstzeiten werden abgerechnete Leistungen nicht als Leistungen des ÄBD anerkannt.
Wie dürfen Betäubungsmittel (BtM) verordnet werden? Was gibt es grundsätzlich bei der Verordnung von Arzneimitteln zu beachten? Warum ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich und warum müssen Arztbriefe an Patientinnen und Patienten ausgehändigt werden? Antworten auf die wichtigsten Fragen im ÄBD finden Sie auf unserer Homepage.