#PraxenKollaps verhindern, Online-Seminar zur Terminvermittlung und Änderungen für Psychotherapiepraxen bei der TI-Förderung
Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
Liebes Mitglied,
der Herbst steht ganz im Zeichen der Kampagne #PraxenKollaps. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben zusammen verschiedene Aktionen gestartet, um die Öffentlichkeit auf die Krise in der ambulanten Versorgung in Deutschland aufmerksam zu machen und Druck auf die Bundesregierung auszuüben.
#PraxenKollaps: Umfrage und Petition unterstützen
Es geht um Ihre Zukunft! Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) bittet um Ihre Mithilfe: Machen Sie mit bei der Praxenumfrage und der Petition zur Kampagne #PraxenKollaps. Die Petition wurde beim Deutschen Bundestag eingereicht und kann ab sofort unterzeichnet werden, in Kürze auch online.
TI-Förderpauschale: Änderungen für die Psychotherapie
Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI), abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der TI-Erstförderung und Förderung des Konnektorentauschs. Inzwischen wurde die Rechtsverordnung bei den Fördervoraussetzungen für die Psychotherapiepraxen nachgebessert. Es gibt Ausnahmen für TI-Anwendungen, die Sie in Ihrem Versorgungskontext nicht regelhaft nutzen.
Nicht so einfach ist die Abrechnung der Hausarztvermittlung und Terminvermittlung über die Terminservicestelle (TSS) nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Gesetzlich Krankenversicherte sollen damit in dringenden Fällen schneller einen Arzt- oder Psychotherapietermin bekommen. Die KVH bietet für Praxen jetzt ein Online-Seminar an. Dort bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen und erhalten Tipps und hilfreiche Beispiele zur Abrechnung. Sind Sie dabei?
Seit dem 1. Oktober 2023 können Sie für die Beobachtung und Betreuung von Versicherten nach der intranasalen Anwendung mit Esketamin (Spravato) eine neue Leistung abrechnen. Dazu müssen Sie zu einer der folgende Fachgruppen gehören: Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, für Psychiatrie und Psychotherapie, für Nervenheilkunde sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie.
Wir haben unseren Mitgliedern ein druckfrisches Exemplar des aktuellen Fortbildungsprogramms für 2024 zugeschickt. In 14 Rubriken auf über 100 Seiten sollten alle etwas finden – von Praxisgründung, -übernahme und -betrieb über Verordnungen und Abrechnung sowie Qualitätsmanagement bis hin zu Patientenmanagement und Personalführung. Alle Veranstaltungen können Sie online in unserem Veranstaltungsportal buchen.
Der Fortbildungszeitraum der KVH-Mitglieder, die 2004 bei Einführung des § 95d SGB V bereits niedergelassen waren, läuft aufgrund der Corona-Pandemie ein Jahr länger. Sie haben also noch bis zum 30. Juni 2025 Zeit, Ihre 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Alle davon betroffenen Mitglieder informiert die KVH Anfang 2024 schriftlich.
Unsere Beraterinnen und Berater sitzen schon auf den Umzugskartons: Ab Donnerstag, den 16. November 2023, erreichen KVH-Mitglieder das BeratungsCenter Wiesbaden in der Europa-Allee 90 in Frankfurt. Auch die Telefon- und Faxnummer ist neu. Mitglieder, die bereits Termine für Mitte November vereinbart hatten, haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Ortswechsel informiert.