Wir haben jede Menge Neuigkeiten: Wir informieren über die Änderungen zur eAU, über das Fortbildungsprogramm und andere wichtige Themen.
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Liebes Mitglied,
wir haben jede Menge Neuigkeiten: Wir informieren über die Änderungen zur eAU. Zusätzlich finden Sie Informationen zum Fortbildungsprogramm und Abrechnungshinweise kompakt zusammengefasst.
eAU: für alle Arbeitgeber Pflicht
Beschäftigen Sie in Ihrer Praxis Angestellte? Dann müssen auch Sie als Vertragsärztin und -arzt, als Vertragspsychotherapeutin und -therapeut seit Januar 2023 die AU-Daten bei den Krankenkassen Ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten abrufen.
EBM, GOP, Praxisführung und Qualitätsmanagement sowie Datenschutz und Cyber-Sicherheit – wichtige Themen für psychotherapeutische Praxen. Gerade für medizinisches Fachpersonal ist es wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt, indem sie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch 2023 ein umfangreiches Fortbildungsprogramm anbietet: mit ver-günstigten und teils kostenlosen Veranstaltungen, Seminaren und Fortbildungen.
Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig auch in Videosprechstunden Heilmittel- sowie Häusliche-Krankenpflege-Verordnungen und medizinische Rehabilitation ausstellen. Außerdem können sie Heilmittel sowie Häusliche Krankenpflege auch nach telefonischem Kontakt verordnen.
Die KVH unterstützt ihre Mitglieder bei der Einrichtung der TI: Zuschüsse für Konnektor und Kartenterminals, eine Startpauschale und Förderung sind auch während des laufenden Betriebs möglich. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuellen finanziellen Förderungen!
Corona-Selbsttests können Praxisinhaberinnen, -inhaber und -personal nur noch bis 28. Februar 2023 abrechnen. Die Coronavirus-Testverordnung wurde dahingehend geändert. Die KVH hat daher die Übersicht zur Abrechnung aktualisiert.
Sie haben Fragen zur Abrechnung, zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder zur Videosprechstunde? Dann buchen Sie einen telefonischen Beratungstermin bei unserer EBM-Hotline. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Abrechnung ruft Sie zum Wunschtermin an.