Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
Liebes Mitglied,
die Digitalisierung zieht mehr und mehr in die Praxen ein, wenn auch nicht immer ganz reibungslos. Auch für das Jahr 2022 gibt es schon Neuigkeiten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Elektronische Patientenakte
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine neue Leistung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 abrechnen. Was Sie sonst noch zur ePA wissen sollten, hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) für Sie zusammengefasst.
Elektronische Gesundheitskarten (eGK) der neuesten Generation bereiten derzeit in den Praxen vermehrt Probleme. Wenn die Karten eingelesen werden, können die Kartenterminals ORGA 6141 online der Firma Wordline Healthcare GmbH (ehemals Ingenico) ausfallen. Welche Fehler treten auf und wie erkennt man die betroffenen eGK?
Ende 2021 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 2.800 Niedergelassene zum Stand der Digitalisierung in ihren Praxen befragt – zum Beispiel zu ihren Erfahrungen mit der Telematikinfrastruktur oder mit dem Einsatz der Videosprechstunde. Jetzt sind die Ergebnisse online.
Die KVH hat den FAQ-Katalog mit häufig gestellten Fragen und Antworten zur Psychotherapie-Abrechnung aktualisiert. Neu aufgenommen wurde beispielsweise die Gruppenpsychologische Grundversorgung während einer laufenden Einzeltherapie (KZT oder LZT).
Viele Corona-Sonderregelungen sind nochmals bis zum 31. März 2022 verlängert worden. Dies betrifft zum Beispiel die ausgesetzte Mengenbegrenzung bei der Videosprechstunde und die Telefonsprechstunde. Welche Sonderregelungen gelten weiterhin?
Sie sind Moderatorin oder Moderator eines Qualitätszirkels (QZ) in Hessen? Sie würden sich gerne mit Kolleginnen und Kollegen austauschen und wünschen sich Anregungen für die Gestaltung Ihrer QZ-Sitzungen? Sie möchten gerne wertvolle Expertentipps erhalten? Dann haben wir am 19. Februar 2022 die passende Online-Plattform für Sie! Anmeldeschluss ist bereits Freitag, der 4. Februar.
Achtung, wichtig! Die Muster OEGD und 10C für die Veranlassung eines SARS-CoV-2-Labortests (PCR-Tests) dürfen nicht kopiert werden. Beide Formulare enthalten den Aufdruck eines individuellen QR-Codes zur Nutzung der Corona-Warn-App. Wissen Sie, welche Fassungen der Formulare aktuell gültig sind?