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Liebes Mitglied,
der Herbst ist da und hat viele Neuigkeiten für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) im Gepäck. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand!
Service zur Abrechnung: neues Faxformular
Sie nutzen unseren Service zur Abrechnungsunterstützung im ÄBD? Dann verwenden Sie bitte ab sofort unser überarbeitetes Rückmeldefax. Alle Formulare, die Sie bis jetzt bereits eingereicht haben, behalten Ihre Gültigkeit. Sie müssen sie nicht noch einmal zusenden.
Ab dem 1. Oktober gilt auch im ÄBD: Ohne einen Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können Ärztinnen und Ärzte keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellen. Lassen Sie Ihren eHBA deshalb vor Ihrem Dienst für den ÄBD freischalten!
Unterstützung für hör- und sprachgeschädigte Menschen
Hör- und sprachgeschädigte Menschen, die die ärztliche Hilfe des ÄBD benötigen, können den Dispositionszentralen ihre Beschwerden und Kontaktdaten per Fax oder E-Mail melden. Dafür hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ein Online-Formular bereitgestellt. Wenn Sie Fahrdienst im ÄBD haben, informieren Sie die Disponentinnen und Disponenten bei der Übergabe über diese Besonderheit.
Die aktuelle Ausgabe des KVH-Mitgliedermagazins beschäftigt sich – natürlich – mit der Bundestagswahl. Spannend für die künftige Koalition nach der GroKo: Wie haben sich die Parteien zur Gesundheitspolitik aufgestellt, was haben wir zu erwarten? Außerdem neu: Wir stellen Ihnen die digitale Version von Fokus Gesundheit vor.
Zu guter Letzt wieder einmal ein Umzug: Die ÄBD-Zentrale in Korbach hat seit dem 4. September ihren Sitz in den Räumen des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Korbach in einem Nebengebäude des Stadtkrankenhauses in der Dr.-Hartwig-Straße 13a. Hat sich noch etwas geändert?