Mammographie-Screening: Altersgrenze erhöht und Vergütung geändert
Ab dem 1. Juli 2024 können Ärztinnen und Ärzte, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, auch bei Frauen zwischen 70 und 75 Jahren die Gebührenordnungspositionen (GOP) des Abschnitts 1.7.3.1 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.
Bisher hatten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening. Aufgrund neuer Empfehlungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die obere Altersgrenze angehoben und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) geändert.
Zudem wurde die Bewertung der GOP 01750, 01753 bis 01755 und 01759 erhöht. Hintergrund ist die Anhebung des Overhead-Aufschlags für die Organisation des Früherkennungsprogramms. Für Ärztinnen und Ärzte, die diese Leistungen abrechnen, ändert sich an der Vergütung nichts, da der Aufschlag ausschließlich in die Organisation des Programms fließt.
Leistungen überblicken
GOP
Kurzbeschreibung
Bewertung bis
30. Juni 2024
Bewertung
ab 1. Juli 2024
01750
Röntgenuntersuchung im Rahmen des Mammographie-Screening
66,59 Euro* (558 Punkte)
66,83 Euro* (560 Punkte)
01751
Aufklärungsgespräch im Rahmen des Mammographie-Screening
10,98 Euro* (92 Punkte)
10,98 Euro* (92 Punkte)
01752
Beurteilung von Mammographieaufnahmen im Rahmen des Mammographie-Screening
4,89 Euro* (41 Punkte)
4,89 Euro* (41 Punkte)
01753
Abklärungsdiagnostik I im Rahmen des Mammographie-Screening
107,05 Euro* (897 Punkte)
107,52 Euro* (901 Punkte)
01754
Abklärungsdiagnostik II einschl. ultraschallgest. Biopsie im Rahmen des Mammographie-Screening
75,18 Euro* (630 Punkte)
75,54 Euro* (633 Punkte)
01755
Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle im Rahmen des Mammographie-Screening
134,14 Euro* (1124 Punkte)
134,73 Euro* (1129 Punkte)
01756
Histologische Untersuchung im Rahmen des Mammographie-Screening
11,58 Euro* (97 Punkte)
11,58 Euro* (97 Punkte)
01757
Zuschlag zu der Nr. 01756 für Aufarbeitung
12,65 Euro* (106 Punkte)
12,65 Euro* (106 Punkte)
01758
Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screening
10,26 Euro* (86 Punkte)
10,26 Euro* (86 Punkte)
01759
Vakuumbiopsie der Mamma im Zusammenhang mit der Erbringung der GOP 01753 oder 01755
34,49 Euro* (289 Punkte)
34,61 Euro* (290 Punkte)
* gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)
Ab dem 1. Juli 2024 gilt eine Übergangsregelung bis zur vollständigen Umstellung der softwaregestützten Datenflüsse. Die in der KFE-RL Abschnitt B III, § 13 Absatz 1 Satz 1 (Einladung) § 20 Absatz 4 (Übersicht über falsch-positive und falsch-negative Befunde) und Absatz 5 Satz 2 (Übermittlung der Dokumentation der Fallkonferenzen an das Referenzzentrum (RZ)), § 23 Absatz 1 sowie Absatz 3 (Evaluation) geregelten Vorgaben für Frauen ab 70 Jahren werden danach ausgesetzt.
Die GOP des Abschnitts 1.7.3.1 können Ärztinnen und Ärzte auch während der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Übergangsregelung abrechnen.
Genehmigung notwendig
Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Abrechnung von Leistungen des Mammographie-Screenings eine Genehmigung (mit Ausnahme der GOP 01758 für Frauen- und Hausärztinnen/-ärzte) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH)
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt