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Corona-Impfungen: endlich in den Praxen
Seit Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen sind, macht sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) dafür stark, dass Vertragsarztpraxen ihre Patienten impfen dürfen. Mit Erfolg: Ab dem 7. April 2021 geht es endlich los. Was Sie dazu wissen müssen?
Sie sollten sie kennen: die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) der Bundesregierung. Die KVH hat aktuelle Änderungen und wichtige Regelungen zur Abrechnung kompakt zusammengefasst – für Pilotpraxen und alle Vertragsarztpraxen, die ab dem 7. April 2021 mit dem Impfen beginnen.
In der neuen Ausgabe unseres Mitgliedermagazins Auf den PUNKT. dreht sich alles um das Gesundbleiben. Außerdem lesen Sie, wie frühere Generationen mit Seuchen umgegangen sind und welche Impfungen außer gegen COVID-19 noch wichtig sind. Haben Sie schon einmal reingeschnuppert?
Zum 1. April 2021 wird die Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE/EWE) für Patienten, die an den Disease-Management-Programmen (DMP) teilnehmen, erneuert. Die alten Formulare dürfen Sie ab diesem Stichtag nicht mehr verwenden. Die KVH hat den Praxen bereits ein Starterpaket mit 20 Exemplaren der neuen Version zugeschickt.
Auch bei der Corona-Testverordnung (TestV) gab es zum 8. März 2021 wieder viele Neuerungen. Zum Beispiel haben Bürger jetzt ein Anrecht auf mindestens einen wöchentlichen kostenlosen PoC-Test und Psychologische Psychotherapeuten dürfen sich und ihr Praxispersonal testen. Die KVH hat dazu eine Übersicht mit allen wichtigen Infos zur Abrechnung bereitgestellt.
Viele der wegen der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen sind nochmals bis zum 30. Juni 2021 oder darüber hinaus verlängert worden, zum Beispiel die ausgesetzte Mengenbegrenzung zur Videosprechstunde. Neu ist zudem, dass Sie Zuschläge zur Chronikerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2021 abrechnen können, wenn nur ein persönlicher Kontakt und ein weiterer Kontakt per Video oder Telefon stattfindet. Die KVH hält Sie auf dem Laufenden.
Neu und rückwirkend zum 1. Januar 2021 können auch Fachärzte die Telefonsprechstunde (GOP 01434) neben ihrer Grund- oder Konsiliarpauschale abrechnen. Die Corona-Regelungen zur Telefonsprechstunde sind außerdem auch bis 30. Juni 2021 verlängert worden. Wissen Sie, was gilt?