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Liebes Mitglied,
ein herausforderndes und arbeitsreiches Jahr für uns alle geht zu Ende, mit dem Lichtblick, dass das große Impfen gegen das Coronavirus endlich beginnen kann. Mit den letzten Neuigkeiten für 2020 wünschen wir Ihnen frohe und ruhige Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2021!
Impfaufruf: Seien Sie dabei!
In den nächsten Tagen soll der erste Impfstoff gegen das Coronavirus in Deutschland zugelassen werden. Die Impfcenter der Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen sind darauf vorbereitet, benötigen aber noch personelle Unterstützung. Sind Sie dabei? Wir haben Infos und Kontaktadressen für Sie zusammengestellt.
Da es jetzt ernst wird mit dem Impfstart, bringt Sie die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) so schnell wie möglich auf den neuesten Stand: mit aktuellen Details, Dokumenten und Infos zu den Impfstoffen und zur Vergütung. Informieren Sie sich auf unserer Homepage!
Das ist neu: Leistungen im Zusammenhang mit einer Warnung durch die Corona-Warn-App rechnen Ärzte ab dem 1. Januar 2021 nur noch über die Coronavirus-Testverordnung (TestV) ab. Die Leistungen, die es dafür im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gab, werden gestrichen.
Verschiedene Sonderregelungen, die wegen der Corona-Pandemie eingeführt wurden, werden erneut bis zum 31. März 2021 verlängert. Beispielsweise ist die Mengenbegrenzung bei der Videosprechstunde weiterhin aufgehoben. Auch die Zuschläge zur Telefonsprechstunde gelten weiter. Welche Regelungen noch verlängert wurden?
Neu im EBM: Seit dem 15. November 2020 können Ärzt*innen Tumortherapiefelder zur Behandlung des Glioblastoms über drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) abrechnen. Der Bewertungsausschuss (BA) hat beschlossen, die Behandlungsmethode in die vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen. Wir verraten Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Sicherheitslücken bei Microsoft-Systemen im Gesundheitswesen. Es hat einige Tausend betroffene Praxen und weitere Einrichtungen ausfindig gemacht – auch in Hessen. Diese hat das Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) des hessischen Innenministeriums bereits informiert. Was Sie tun können, wenn Ihre Praxis betroffen ist?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird erst ab Oktober 2021 für alle Praxen Pflicht, nicht schon wie geplant zum Jahresbeginn 2021. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Der Start wird verschoben, weil die Technik noch nicht flächendeckend vorhanden ist. Lesen Sie, wie Sie sich darauf vorbereiten können.