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Liebes Mitglied,
die Zielgerade des Corona-Jahres 2020 ist bereits in Sicht. Das Jahresende bedeutet für Praxen in diesem Jahr eine ganz besondere Herausforderung. Sind Sie schon gut vorbereitet?
Praxis zu: Vertretung geregelt?
In diesem besonderen Jahr wird uns auch die Versorgung von Patienten rund um Weihnachten und Silvester auf eine besondere Probe stellen. Da im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) keine Brückentage beschlossen wurden, können Sie nicht auf die 116117 verweisen. Wenn Sie ein paar freie Tage planen, denken Sie bitte unbedingt daran, sich rechtzeitig mit Ihren Kolleg*innen abzustimmen.
Am 1. Januar 2021 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Damit gibt es auch eine neue Version des Musters 13 zur Heilmittelverordnung, das die alten Formulare 13, 14 und 18 ersetzt. Auch das Muster 39 (Krebsfrüherkennung Zervix-Karzinom) ändert sich. Lesen Sie, welche Übergangsregelungen bei der Verordnung gelten und was Sie bei Ihrer Formularbestellung vor Weihnachten beachten müssen.
Seit dem 7. Oktober 2020 können Ärzte auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) nach einer Videosprechstunde ausstellen und per Post versenden. Dafür wurden die beiden neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 40128 und 40129 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Wie Sie sie richtig abrechnen?
Testen, testen, testen: Nach der neuen Corona-Testverordnung (TestV) werden jetzt nicht nur PCR-Tests, sondern verstärkt auch Antigentests eingesetzt. Labore rechnen ihre Untersuchungen dazu monatlich mit der Kassenärztlichen Vereingung Hessen (KVH) ab. Wir geben Ihnen den Überblick, was sich im Vergleich zur bis zum 15. Oktober 2020 gültigen Rechtsverordnung (RVO) geändert hat, die durch die TestV abgelöst wurde.
Laboruntersuchung veranlassen: jetzt ohne Kennnummern
Wenn Sie Corona-Laboruntersuchungen über den EBM veranlassen, müssen Sie rückwirkend zum 1. Oktober 2020 keine Kennnummern mehr angeben. Die gute Nachricht: Der Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo) bleibt Ihnen trotzdem erhalten!
Weiterhin Tests für Schulpersonal und Erzieher*innen
Es geht in die Verlängerung! Die KVH hat mit dem Hessischen Kultusministerium (HKM) und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) neue Vereinbarungen über Corona-Tests für Lehrkräfte/Schulpersonal und Erzieher*innen getroffen. Ab Dezember 2020 wird hierbei auch mit Antigen-Schnelltests (Point of Care) getestet. Was jetzt für Praxen gilt?